
Der Rat der Frauen hat am 04.09.2015 die Durchführung des Verfahrens „mobile VaGaia“ beschlossen. Ziel des Plans ist es, die derzeitigen üblichen Festsetzungen für diesen Bereich den aktuellen menschlichen Entwicklungszielen anzupassen. Da die zulässige Grundfläche des oben genannten Bauvorhabens kleiner als 5 qm ist und es sich um ein bewegliches Gefährt zur Innenentwicklung handelt, wird der Plan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des Neuen Gesetzbuchs (NeuGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der vorläufigen Satzung des Rats der Frauen (RS) ohne Durchführung einer Umweltprüfung entwickelt und umgesetzt. Der Entwurf des Plans liegt vom 11.09.15 – 30.10.15 im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Porschestraße 49, 38444 Wolfsburg zur öffentlichen Einsicht aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich beim Rat der Frauen im Geschäftsbereich Entwicklung und Transformation eingereicht werden. Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Umsetzungsplan unberücksichtigt bleiben. Wir können Ihnen aber an dieser Stelle folgendes Angebot unterbreiten:
Angebot A: bei einer durchschnittlichen Transformationszeit von 3 Minuten pro Einwohner dauert der Anstoß zur „Revolution von Innen“ für die Gesamtbevölkerung von 120.000 Menschen 250 Tage rund um die Uhr 9 Monate oder wählen Sie Angebot B: für die Dauer von 3 Jahren, Mo-Fr von 9:00-17:00 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen steht die mobile VaGaia in der Wolfsburger Innenstadt der Bevölkerung zur freien Verfügung. Kontaktieren Sie uns sogleich und bestellen Sie den Schlüssel zur autonomen Selbstbefreiung ihrer Bürger! gezeichnet: der Rat der Frauen(vertreten von Maria Fernandez Verdeja und Julia Gebauer)